Bevor eine Maschine bewertet wird, fordert der Bewerter Unterlagen an. Das ist keine Verwaltungsformalität: Jede Unterlage schließt eine konkrete Unbekannte der Methode, und die offen bleibenden landen als erklärte Annahmen im Gutachten. Dieser Leitfaden fasst zusammen, was üblicherweise angefordert wird, wozu jeder Block dient und welche Folge es hat, wenn etwas fehlt.
Warum die Methode bei den Unterlagen beginnt
Eine Bewertung von Industriemaschinen ist keine Werteinschätzung nach Gefühl: Sie ist eine Zahl, die nach einem anerkannten Standard begründet wird — den RICS-Bewertungsstandards (Red Book) und den International Valuation Standards (IVS) des IVSC — und für einen erklärten Zweck ausgestellt wird. Diese Anforderung an die Nachvollziehbarkeit hat eine sehr praktische Folge: Jede Annahme im Gutachten muss auf einer überprüfbaren Angabe beruhen, und die meisten dieser Angaben kann nur der Eigentümer der Anlage beibringen.
Die drei Bewertungsansätze verbrauchen unterschiedliche Unterlagen. Der Kostenansatz muss wissen, um welche Anlage es genau geht, wie sie installiert wurde und wie viel sie gelaufen ist, um Neuwiederbeschaffungskosten zu bilden und abzuschreiben. Der Marktansatz braucht eine Identifikation, die präzise genug ist — Marke, Modell, Baujahr, Konfiguration —, um echte Vergleichswerte derselben Anlage zu suchen. Der Ertragsansatz muss verstehen, was die Maschine innerhalb des Prozesses erzeugt. Ein unklares Anlagenverzeichnis schwächt nicht einen Ansatz: Es schwächt alle drei.
1. Das Anlagenverzeichnis: die Unterlage, die alles andere bestimmt
Sie ist der Ausgangspunkt und bestimmt die Qualität des Ergebnisses am stärksten. Ein brauchbares Verzeichnis identifiziert jede Anlage eindeutig, nicht über eine allgemeine Kategorie. Die Felder, die der Bewerter für die Suche nach Vergleichswerten benötigt, sind:
- Genaue Marke und Modellbezeichnung, wie auf dem Typenschild angegeben.
- Serien- oder Fabrikationsnummer und, soweit vorhanden, die interne Anlagennummer des Unternehmens.
- Baujahr, das nicht immer mit dem Kaufjahr übereinstimmt.
- Konfiguration und Sonderausstattung: Bei Industriemaschinen sind zwei Einheiten desselben Modells mit unterschiedlicher Ausstattung nicht gleich viel wert.
- Kapazität oder wesentliche technische Merkmale (Leistung, Tonnage, nutzbare Abmessungen, Anzahl der Achsen oder Spindeln, je nach Anlagentyp).
- Physischer Standort jeder Einheit, wenn sich der Bestand auf mehrere Werke verteilt.
Kommt das Verzeichnis nach Kategorien — „5 Drehmaschinen”, „Verpackungslinie” —, verschwindet die Arbeit nicht: Sie verlagert sich in die Besichtigung, mit entsprechend größerem Umfang. Ein granulares Verzeichnis mit Seriennummern ist der wirksamste Weg, mit dem der Eigentümer seinen eigenen Auftrag beschleunigt.
2. Anschaffungsdaten und buchhalterische Belege
Dieser Block legt den Wert nicht fest — Buchwert und Marktwert sind verschiedene Dinge —, aber er verankert die Nachvollziehbarkeit der Methode:
- Kaufrechnungen oder Anschaffungsverträge, die das Eigentum belegen und die ursprünglichen Kosten samt Datum dokumentieren.
- Anlagenkarteikarte oder Anlagenbuch, mit dem angewendeten Abschreibungsmaßstab.
- Leasing-, Miet- oder Pachtverträge, die eine Einheit betreffen, samt Laufzeitstand.
- Belastungen, Eigentumsvorbehalte oder Sicherheiten, die bereits auf den Anlagen bestehen.
Die letzten zwei Punkte sind besonders wichtig, wenn das Gutachten der Finanzierung dient: Eine vorbelastete Anlage zählt im Sicherheitenpool nicht gleich, und der Empfänger des Gutachtens muss diesen Umstand darin abgebildet sehen, nicht später entdecken.
3. Wartungshistorie und technischer Zustand
Die Wertminderung einer Maschine ist keine Funktion des Kalenders. Zwei Einheiten desselben Baujahrs können sich in sehr unterschiedlichem Zustand befinden, je nach Nutzung und Wartung, und der Bewerter braucht Belege, um die angewendete Anpassung zu stützen:
- Aufzeichnungen zur vorbeugenden und zur Instandsetzungswartung oder der geltende Wartungsplan.
- Nutzungszähler: Betriebsstunden, Laufleistung, Zyklen oder produzierte Einheiten, je nachdem, was die Maschine erfasst.
- Größere Eingriffe: Retrofits, Austausch von Hauptkomponenten, Aktualisierungen der CNC-Steuerung oder der Software.
- Geltende Zertifikate und behördliche Prüfungen, soweit der Anlagentyp sie verlangt.
- Bekannte Störungen und wesentliche Stillstände sowie noch nicht behobene Defekte.
4. Standort, Installation und Nutzungsbedingungen
Dieser Block stützt eine Entscheidung, die oft übersehen wird und die Zahl merklich verschiebt: was es kostet, die Anlage von dem Werk zu trennen, in dem sie steht.
- Aufstellungsplan oder Verteilung der Maschinen in der Halle.
- Installationsanforderungen: Fundamente, Verankerungen, Elektro- oder Medienanschlüsse, Absauganlagen.
- Zugangsbedingungen für Demontage und Transport: lichte Höhen, Durchgangsbreiten, erforderliche Hebemittel.
- Betriebsregime: Anzahl der Schichten, Kontinuität des Prozesses, Arbeitsumgebung (korrosiv, abrasiv, Reinraum).
- Situation der Immobilie: ob die Halle im Eigentum oder gemietet ist und, im zweiten Fall, was der Vertrag zum Rückbau der Installationen vorsieht.
Diese Angaben erlauben eine begründete Unterscheidung zwischen den verschiedenen Wertprämissen — vom Marktwert bis zu den Liquidationswerten —, deren Unterschiede wir in OLV, FMV und FLV: welche Zahl welche Transaktion verlangt ausführen.
5. Unterlagen, die vom Zweck abhängen
Der erklärte Zweck bestimmt die Wertbasis und damit, welche zusätzlichen Unterlagen angefordert werden. Die üblichen Fälle:
- Anlagenbesicherte Finanzierung: bestehende Belastungen und, wenn das Gutachten periodisch aktualisiert werden soll, der mit dem Institut vereinbarte Überprüfungsmaßstab.
- Versicherung: geltende Police, deklarierte Versicherungssummen und der Bewertungsmaßstab, den die Police selbst festlegt.
- Verkauf und M&A: der genaue Umfang der in die Transaktion einbezogenen Anlagen und ihr Verhältnis zum übrigen Produktionsprozess. Was der Bewerter dabei Anlage für Anlage prüft, führen wir in industrielle Due Diligence: was ein Bewerter vor einer Transaktion prüft aus.
- Buchhaltung und Prüfung: der angewendete Bilanzierungsmaßstab und der vom Empfänger des Gutachtens verlangte Stichtag.
Was passiert, wenn eine Unterlage fehlt
Eine Lücke in den Unterlagen blockiert den Auftrag nicht zwangsläufig, sie hat aber ihren Preis und muss sichtbar sein. Es gibt drei geordnete Auswege, und keiner besteht darin, die Lücke stillschweigend zu füllen:
- Sie durch Feldarbeit ersetzen: Was die Unterlage nicht liefert, überprüft die Besichtigung. Das erweitert den Auftragsumfang.
- Sie als Annahme oder als Umfangsbeschränkung im Gutachten selbst ausdrücklich erklären, damit der Empfänger genau weiß, worauf die Zahl beruht.
- Die Anlage aus dem Umfang herausnehmen, wenn die Informationen für einen belastbaren Wert nicht ausreichen.
Die einzige Option, die nie akzeptabel ist: dass das Gutachten etwas als geprüfte Angabe darstellt, was nicht überprüft werden konnte. Ein anspruchsvoller Empfänger — ein Kreditausschuss, ein externer Prüfer, ein Gericht — prüft genau diese Nähte.
Wie man die Übergabe vorbereitet
Drei praktische Kriterien, die jeden Auftrag verkürzen:
- Ein einziges Verzeichnis im Tabellenformat, eine Zeile je Anlage und eine Spalte je Feld. Ein eingescanntes PDF erzwingt, die Arbeit erneut zu machen.
- Unterlagen nach Anlage gruppiert, nicht nach Dokumentart, und auf den Verzeichniscode bezogen.
- Der Zweck von Anfang an erklärt. „Eine Bewertung” zu verlangen, ohne zu sagen, wofür, ist die häufigste Ursache für Gutachten, die den eigentlichen Bedarf nicht abdecken.
So strukturieren wir die Informationserhebung in jeder Bewertung industrieller Vermögenswerte, die wir ausstellen — das Anlagenverzeichnis und das technische Datenblatt je Anlage sind Teil des Liefergegenstands selbst.
Häufige Fragen
Ist eine Bewertung ohne vorheriges Anlagenverzeichnis möglich?
Sie kann begonnen werden, aber das Verzeichnis muss dennoch erstellt werden: In diesem Fall nimmt es der Bewerter während der Besichtigung auf, mit mehr Feldarbeit im Umfang. Das Verzeichnis ist keine Verwaltungsanforderung, es ist Teil der Methode.
Taugt der Buchwert als Ausgangspunkt?
Er taugt als Nachweis der ursprünglichen Kosten und des Eigentums, nicht als Wertschätzung. Die buchhalterische Abschreibung folgt einem steuerlichen und bilanziellen Maßstab, nicht der technischen und funktionalen Wertminderung, die der Sekundärmarkt beobachtet.
Was gilt, wenn die Seriennummer fehlt oder das Typenschild unlesbar ist?
Die Anlage wird über ihre übrigen technischen Merkmale identifiziert und diese Einschränkung im Gutachten dokumentiert. Die Identifikation verliert an Präzision und damit die Möglichkeit, sich auf Vergleichswerte genau dieses Modells zu stützen.
Muss die Produktion für die Besichtigung angehalten werden?
In der Regel nicht. Die Besichtigung wird mit dem Eigentümer so geplant, dass die Störung minimal bleibt, und die Maschine im Betrieb zu sehen liefert oft nützliche Hinweise auf ihren Zustand.
Wer liefert die Unterlagen, wenn die Bank das Gutachten verlangt?
Der Eigentümer der Anlagen liefert sie, auch wenn der Empfänger des Gutachtens das Kreditinstitut ist. Der Bewerter arbeitet gegenüber beiden Seiten unabhängig.
Ändert sich die Checkliste bei Fahrzeugen oder IT-Ausrüstung statt Maschinen?
Die fünf Blöcke bleiben; die konkreten Felder ändern sich. Bei Fahrzeugen wiegen Kennzeichen, Laufleistung und Hauptuntersuchungen; bei IT-Ausrüstung Konfiguration, zugehörige Lizenzen und der Lebenszyklus des Herstellers.
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